Third Place Café & LoungeUNSER TEAM.
UNSER THIRD PLACE.
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THIRD PLACE · TEAMPORTAL

Dein Platz
in unserem Team.

Deine Dienste, deine Zeiten und alles, was zu deinem Arbeitsalltag gehört. An einem Ort.

Einblick in unser Third Place CaféZusammen machen wir
den Unterschied.
CAFÉ & LOUNGEBRUGG, SCHWEIZ
Dein Teamportal wird geöffnet …
Dein persönlicher Bereich. Nur deine Daten.
Datenschutz im Teamportal

Verantwortlich ist die Third Place GmbH, Storchengasse 15, 5200 Brugg. Kontakt für Auskunft, Berichtigung und weitere Datenschutzanliegen: info@third-place-cafe.ch.

Wir bearbeiten die für dein Arbeitsverhältnis benötigten Stamm- und Kontaktdaten, Geburtsdatum, Nationalität, Aufenthaltsangaben, Sprache und Zivilstand sowie deine Wohnadresse. Soweit für die Personal- und Lohnadministration erforderlich, kannst du deine AHV-Nummer, Bankverbindung und Angaben zu Kindern in den dafür vorgesehenen Feldern angeben. Hinzu kommen Vertragsangaben, Dienstpläne, tatsächliche Arbeits- und Pausenzeiten, begründete Korrekturen sowie Anträge und deren Bearbeitungsstatus. Bitte keine Diagnosen, Bankdaten oder AHV-Nummern in Freitextfelder eingeben. Der Personalbereich ist von der Community, dem Kunden-CRM und Mila getrennt. Bei Nutzung der amtlichen Adresssuche wird ausschliesslich der eingegebene Adresstext an die Bundesgeodaten-Dienste von swisstopo übermittelt. Ein Quellenabgleich bestätigt keinen tatsächlichen Wohnsitz. Alternativ kannst du eine Adresse manuell eingeben.

Du siehst deine eigenen Unterlagen und freigegebenen Dienste. Die Betriebsleitung verwaltet die Personalunterlagen im geschützten Betreiberbereich. Passwörter werden als gesicherte Prüfsummen gespeichert; persönliche Inhalte sind verschlüsselt abgelegt. Das notwendige, vor JavaScript geschützte Sitzungscookie «__Host-thirdplace_staff» gilt höchstens zwölf Stunden. Die Anwendung speichert keine Personalunterlagen im lokalen Browserspeicher und erfasst keinen Standort.

Die technische Bereitstellung erfolgt über Sites, OpenAI und Cloudflare. Es wird keine ausschliessliche Speicherung in der Schweiz zugesichert. Arbeitszeitnachweise unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten; lohnrelevante Unterlagen sind nach L-GAV mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Eine automatische Löschung der Personalunterlagen ist hier nicht eingerichtet. Die Betriebsleitung prüft Aufbewahrung, Auskunft und Löschung im Einzelfall. Selbst heruntergeladene Dokumente bleiben auf deinem Gerät.

Stand: 22. Oktober 2026. Grundlagen: EDÖB: Personaldaten und L-GAV Art. 15.